Freitag, 2. November 2012

Freistellungsauftrag von Kapitalertragsteuer


“In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.” - Benjamin Franklin
Sie wollen finanziell frei werden (“Wie erreiche ich finanzielle Freiheit?”) und Sie haben dafür mit den ersten Schritten angefangen:
  1. Sie verfolgen Ihre Einnahmen und Ausgaben nach („Buchhaltung für Anfänger“).
  2. Ein Tagesgeldkonto steht für Ihre Ersparnisse zur Verfügung  („Tagesgeldkonto eröffnen“).
  3. Sie überweisen monatlich eine gewisse Summe auf dieses Konto („Bezahle Dich selbstzuerst“).

Der nächste Schritt wird sein, dass Sie Ihr Geld in Investitionen anlegen, die höhere Rendite bringen (Aktien, Fonds, Anleihen, usw.).

Bevor Sie damit anfangen können, müssen Sie aber einen bürokratischen Zwischenschritt machen, um mögliche Renditeverluste zu vermeiden. Dieser Schritt heißt „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“.

Leider gibt es in Deutschland für Kapitalerträge (Dividenden, Tagesgeld- und Festgeldzinsen, Kursgewinne aus dem Verkauf von Finanzprodukten, usw.) eine Abgeltungsteuer von 25% (plus 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ihre Bank führt diese Steuer automatisch an den Staat ab, wenn Kapitaleinkünfte fällig sind. Einzige gute Nachricht hier ist, dass ein Sparer-Pauschbetrag existiert, bei dem die Einkünfte bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind.

Folgende Kapitaleinkünfte für Anleger sind jährlich steuerfrei:
Ledige: 801 Euro
Ehepaare: 1.602 Euro

Wenn Sie z.B. (ledig, ohne Kirchensteuer) im Jahr 2012 an Dividenden 2001 € aus Ihren Aktien bekommen haben, sind davon 801 € steuerfrei. Von den verbleibenden 1200 € werden 300 € als Abgeltungssteuer plus 16,50 € Solidaritätszuschlag abgezogen.

Wenn kein Freistellungsauftrag bei Ihren Banken oder Finanzinstituten eingereicht ist, wird diese Steuer automatisch auf den gesamten Betrag abgezogen, ohne dass eine Freistellung erfolgt. Deswegen müssen Sie den Freistellungsauftrag ihrer Bank zukommen lassen. Diesen Auftrag können Sie auf der Webseite Ihrer Bank finden. Einige Banken bieten an, die Übermittlung der Daten mit dem PIN/TAN-Verfahren durchzuführen.

Wichtig zu wissen ist, dass Summe aller erteilten Freistellungsaufträge Ihren Steuerfreibetrag nicht überschreiten darf, wenn Sie mehrere Aufträge bei verschiedenen Banken eingereicht haben. In diesem Fall müssen Sie bei der Steuererklärung entsprechende Kapitalerträge eintragen.

Unter dieser Adresse finden Sie einen Online-Rechner um Ihre Abgeltunsteuer zu kalkulieren: http://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuerrechner.php

2 Kommentare:

  1. Kann man seine Steuern, die man auf Kapitalerträge bezahlt hat, nicht auch theoretisch über die Steuererklärung zumindest teilweise (wegen des Freibetrags) zurückholen?

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  2. Ja, die Steuern kann man zurückholen. Aber erst, wenn man die Steuererklärung überhaupt macht und nach 5 bis 16 Monaten Wartezeit (kommt drauf an, wann die Gewinne erzielt worden sind).

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