Freitag, 4. Januar 2013

Kirchensteuer, großes Potenzial für Ersparnis


“Don't give your money to the church. They should be giving their money to you.” ― George Carlin

Kirchensteuer ist eine Steuer, die der Staat im Namen von Religionsgemeinschaften von deren Mitgliedern erhebt. Kirchensteuer dient der Finanzierung der Ausgaben der Kirchengemeinschaft. Wenn man ein Mitglied einer dieser Gemeinschaften ist, wird die Kirchensteuer automatisch vom Gehalt in Höhe von zwischen 8 und 9% der Lohnsteuer (je nach Bundesland) abgezogen. 

Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse 1, ohne Kinder, NRW) mit 4000 € Bruttoeinkommen zum Beispiel zahlt 770 € Lohnsteuer und zusätzlich 69 € Kirchensteuer (9% Steuersatz). Kirchensteuer ist einkommensabhängig. Hochverdiener zahlen mehr und Geringverdiener weniger. Auf Kapitalertragsteuer fällt zusätzlich auch Kirchensteuer an.

Religion und Glauben ist eine persönliche Sache. Ich möchte in diesem Blog nicht etwas dagegen oder dafür schreiben. Meine politische Meinung dazu ist aber, dass die Mitgliedschaftsbeiträge der Religionsgemeinschaften nicht vom Staat als Steuer, die abhängig von Einkommen ist, geregelt werden sollten. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen, wie viel er als Spende an seine Gemeinschaft geben möchte. Im Übrigen bekommen die einzelnen Gemeinden nicht nur Kirchensteuer und Spenden, sondern auch zahlreiche Zuschüsse von der öffentlichen Hand.

Karikatur: Jaques Tilly Kirchenaustrittsjahr

Ich kenne viele Leute, die mit Religion oder Kirche nichts zu tun haben. Sie sind aber Mitglied einer Religionsgemeinschaft und zahlen fleißig Ihre Kirchensteuer. Sie wissen leider nicht, wie schnell diese Summe sich zusammenaddiert. Als wir kürzlich ausgerechnet haben, wie viel Kirchensteuer ein 62-jähriger Arbeitskollege in 34 Jahren bezahlt hat, war er ziemlich überrascht und nachdenklich.

Wie gesagt, Religion ist Privatsache. Ich möchte dennoch die Möglichkeiten aufzeigen, wie auch man sein Vermögen noch weiter aufbauen kann. Wenn Sie genug Vermögen aufgebaut haben, können Sie einen Teil Ihres Vermögens an die Kirchengemeinden oder direkt spenden, was eventuell viel mehr bringen könnte als die Kirchensteuer selber.

Die Menschen, die der Meinung sind, dass die Kirchensteuer Sinn macht, können gerne die Kirchensteuer weiterzahlen. Für die anderen ist ein Kirchenaustritt aus finanziellen Gründen überlegenswert. Sie können mehr dazu unter http://www.kirchenaustritt.de/ lesen. Nach einer Umfrage von BILD im Jahr 2010 macht sich fast ein Drittel der Katholiken Gedanken über einen Kirchenaustritt.

Ein Kirchenaustritt erhöht den Net Cashflow und dementsprechend die Sparquote. Mit 60.000 € jährlichem Bruttoeinkommen (ledig, ohne Kinder, NRW) ergibt sich eine zusätzliche Ersparnis von 1228 €.

Wenn Sie keine persönlichen Gründe haben, weiterhin einer Religionsgemeinschaft anzugehören, können Sie mit dem Kirchenaustritt sehr einfach Ihre Sparquote wesentlich erhöhen und einen wichtigen Schritt in Richtung finanzielle Freiheit machen.

3 Kommentare:

  1. Ich denke dies ist ein sehr "heikles" Thema, in meinen Augen erfüllt die Kirche eine große Anzahl an Aufgaben, die sonst ausschließlich durch den Staat getragen werden müssten, wenn keine Kirchensteuer mehr reinkommt. Je mehr Leute demnach aus der Kirche austreten, desto höher wird zwangsläufig die sonstige Steuerbelastung.
    Andersherum ist es natürlich auch möglich, dass einfach unser "soziales Niveau" zurückgeht.

    Es gibt haufenweise Beratungsstellen und Einrichtungen von kirchlichen Trägern, welche für die bedürftigen meist kostenlos sind, wenn solche Stellen wegfallen würden wäre es sehr Schade.

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  2. Hallo Jan,
    ich weiß, dass es ein heikles Thema ist. Deswegen fokussiere ich mich in meinem Artikel eher auf die finanziellen Effekte von Kirchensteuer an einzelne Personen. Ich möchte nicht in einem Finanzblog über die Kirche diskutieren, was eher ein sozialpolitisches Thema ist. Ich möchte nur meine Leser darauf aufmerksam machen, dass hierin ein großes Sparpotenzial steckt. Ob man aus der Kirche austreten sollte, ist eine persönliche Entscheidung.

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  3. Die Kirchensteuer dient nicht dazu, die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zu finanzieren. Dies übernimmt eh der Staat.

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